Familienrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Tenderich 

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2003 bildet das Ehe- und Familienrecht einen Schwerpunkt meiner Arbeit.

Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Qualifikation hat mir die Rechtsanwaltskammer Hamm im Juli 2010 den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen.

Ich berate und vertrete Sie auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts, insbesondere in den zugehörigen Bereichen des Kindes- und Ehegattenunterhaltes, des Sorge- und Umgangsrechtes sowie im Bereich der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung (Zugewinn, Versorgungsausgleich und Hausratsaufteilung).

Ein weiterer Schwerpunkt meiner beratenden Tätigkeit liegt in der Ausarbeitung von Eheverträgen, Trennungs-, Unterhalts- sowie Scheidungsfolgen-vereinbarungen, die jeweils auf Ihre konkreten familiären und wirtschaftlichen Umstände zugeschnitten sind.

Das Ehe- und Familienrecht stellt ein äußerst sensibles Rechtsgebiet dar, so dass ich einen wesentlichen Aspekt meiner anwaltlichen Tätigkeit darin sehe, zunächst Chancen und Möglichkeiten zu erkennen, die Raum für eine gütliche Einigung bieten.